Eine Novelle des bestehenden Tierschutzgesetzes regelt das elektronische Kennzeichnen von Hunden. Hunde müssen elektronisch gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert werden.
Keine Pflicht, aber trotzdem sinnvoll ist auch das Chippen von Katzen und Vögel. Ein winziger Mikrochip mit einer Zahlenkombination wird dem Tier mittels einer Injektionsnadel unter die Haut gesetzt – vorzugsweise auf der linken Halsseite. Dieser Eingriff ist völlig schmerzfrei – ähnlich einer Impfung und beeinträchtigt das Tier in keinster Weise. Durch diese eindeutige Kennzeichnung kann einem entlaufenen oder verletzt aufgefundenem Tier schnell geholfen werden.
Ein registrierter Chip ist die Voraussetzung für die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises, welcher für alle Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsländer erforderlich ist.
Gerne übernehmen wir für Sie die Registrierung Ihres Lieblings!